Fahrkurse

 
 

 

 

Der nächste Fahrkurs beginnt am Freitag, den 02.03.2012.
Die Prüfung ist Ende März.
Anmeldung mit Kursbebührbezahlung erbeten bis 24.02.2012!

Anmeldeformular zum Fahrkurs

Anmeldeformular für RFV Högl e. V.

 

Der Reit- und Fahrverein Högl. e. V. veranstaltet ein- bis zweimal jährlich auf dem Klingerhof einen Fahrkurs mit Abschlussprüfung für den Basispass Pferdekunde, das Deutsche Longierabzeichen Klasse IV und Klasse III, den Deutschen Fahrpass, das Abzeichen Wanderfahren, das Deutsche Fahrabzeichen der Klasse IV und Klasse III.

 

Zweck der Abzeichen: Dem Inhaber wird sichtbar bestätigt, dass er über ein bestimmtes Maß an Können und Wissen im Reiten, Fahren, Longieren verfügt. Das Abzeichen stellt eine öffentliche Anerkennung, z. B. von Versicherungen, dar und soll zu weiteren Leistungen im Umgang mit Pferden sowie im Reiten, Fahren, Longieren anspornen.

Der Kurs kann nur mit einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern abgehalten werden.

Um am Kurs teilnehmen zu können ist eine Mitgliedschaft im Reit- und Fahrverein Högl e. V. notwendig, sofern noch keine Mitgliedschaft in einem anderen Reitverein besteht, damit der Teilnehmer überhaupt zur Prüfung zugelassen werden kann und während des Fahrkurses versichert ist.
Hier wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,-- Euro und ein Jahresbeitrag von 20,-- Euro fällig. Familien zahlen für sämtliche Familienmitglieder mit 30,-- Euro einmaliger Aufnahmegebühr und 30,-- Euro Jahresbeitrag einen günstigeren Beitrag.

Die Lehrgangs- und Abzeichenkosten sind bei Anmeldung in bar fällig und werden bei Ausfall des Teilnehmers nicht erstattet!

Die Richtergebühren mit Anfahrtskosten stehen erst am Prüfungstag fest und werden anteilig, auf die Zahl der Prüflinge und Anzahl der Prüfungen, aufgeteilt. Zahlbar in bar am Prüfungstag!

Die Teilnehmer erklären sich mit einem Veröffentlichen Ihrer Namen und Fotos auf unserer und der vereinseigenen Website und in diversen Zeitungen einverstanden!

 

Basispass Pferdekunde

Aufgabe des Basispasses Pferdekunde ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Vor Erwerb eines Geländeabzeichens oder eines deutschen Abzeichens muss der Bewerber die Prüfung zum Basispass Pferdekunde bestanden haben.

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 2202.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zugelassund zur Prüfung sind:
- geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Umgang mit dem Pferd:
Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes in die Weide oder den Paddock, Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen, Box- und Paddockpflege, Grundtechniken des Verladens
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in jedem der Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen:
a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung
- Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes
- Transportieren von Pferden
- Indentifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandabzeichen
b) Fütterung und Fütterungstechnik
- Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung
- Futtermittel (und Rationsgestaltung)
- Fütterungstechnik
c) Grundlagen der Pferdegesundheit
- Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung
- Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen
- Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
d) Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt, Lehrgangsdauer ca. 30 LE). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf in Verbindung mit einer Prüfung zu anderen Abzeichen im Pferdesport abgehalten werden, nicht jedoch in Verbindung mit einer BV/PLS.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung von einem Richter abgenommen werden.
2. Bei elf oder mehr Prüfungsteilnehmern ist die Prüfung von zwei Richtern oder einem Richter und einem Prüfer Breitensport oder einem Richter und einem Prüfer eines FN- Anschlussverbandes abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN den "Basispass Pferdekunde" aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
150,00 Euro Lehrgansgebühr
  10,70 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
40,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten

 

Leistungsabzeichen
Deutsche Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen sollen bei Vermeidung einer Überforderung den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand entsprechenden Abzeichen mit guten Ergebnissen abzulegen. Es soll auf die erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten.
Das Longierabzeichen wird als Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV), Klasse III (DLA III) und Klasse II (DLAII) vergeben.
Aufgabe der deutschen Longierabzeichen ist es,
- praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Pferdesport,   insbesondere im Longieren, zu vermitteln und zu überprüfen,
- eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern,
- einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.

Deutsches Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlosssenen Landes-und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel nicht
mehr als drei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO
Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Erkennen des Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine
Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
200,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten



Deutsches Longierabzeichen Klasse III (DLA III)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlosssenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- mindestens 3 Monate im Besitz des DLA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenabeit. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.
Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Erkennen des Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse A auf folgenden Gebieten zu prüfen:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich
Transport

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für die Durchführung von Longierabzeichen benannt werden, durchgeführt werden.  Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine
Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft einen der beiden Richter (mit Zusatzqualifikation).
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-
Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,5 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
250,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
        ? Euro Richter- und Fahrtkosten

 

Abzeichen Wanderfahren

Wanderfahrabzeichen Stufe 1

Aufgabe des Wanderfahrabzeichens Stufe 1 ist es,
- grundlegende Kenntnisse für das Zurücklegen längerer Strecken mit der Kutsche (mehrstündige Ausfahrten, Tagesfahrten) zu vermitteln und zu überprüfen.
- den Bewerber für die Beurteilung des Zustandes des Pferdes, für sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen zu schulen.

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3142.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mindestalter von 12 Jahren
- Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist
- Sofortmaßahmen am Unfallort
- die bestandene Prüfung zum DFP bzw. DFA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
- Vormustern eines Pferdes analog einer Verfassungsprüfung
- Vorstellen eines geeeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
- Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenfahrt, ca. 3 Stunden) - gruppenweise
2. Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)
- Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Fahrers für mehrstündige Ausfahrten.
- Orientierung im Gelände (inkl. Umgang mit topografischer Karten, Einsatz von Messrad und Kompass), Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.)
- richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Verhalten bei Unfällen

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C - Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommnission müssen zwei Personen angehören, entweder zwei Richter oder Ein Richter und ein Prüfer Breitensport.
2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommissionberuft.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-
Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden".
2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungen "bestanden" erreichen.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
400,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
        ? Euro Richter- und Fahrtkosten


Deutscher Fahrpass (DFP)

Der Deutsche Fahrpass soll die Mitverantwortung des Fahrers in Feld und Wald zum Ausdruck bringen. Das Ausbildungsziel ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.
Aufgabe des Fahrpasses ist es:
- das fahrerische Können zu heben,
- den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern,
- das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen,
- für Sicherheit und Ordnung beim Ausfahren zu sorgen.

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3142.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mindestalter von 12 Jahren
- Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist
- Sofortmaßahmen am Unfallort
- die bestandene Prüfung zum DFP bzw. DFA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- zugelassene Pferde: 4-Jährige oder ältere, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
- Vorbereiten des Gespanns zur Ausfahrt (Putzen, Zäumen, Anspannen)
- Fahren im Straßenverkehr und in Feld und Wald
- Trabstrecken von Punkt zu Punkt, Fahren in der Gruppe, Wegfahren von der Gruppe
- Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z. B. Steigungsstrecken, Wasserstellen)
- Versorgen des Pferdes bei Rast oder Unfall
2. Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse der Fahrlehre (Haltung, Hilfen, Gangarten)
- Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen), Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Fahrerisches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf Jagd, Land- und Forstwirtschaft)
- Fahren auf Straßen und in Feld und Wald (Fahren im Verband, Verkehrsregeln)
- Unfallverhütung (z. B. Ausrüstung von Fahrer und Pferd, Sicherheit von Kutsche und Geschirr, Verladen, Anbinden)

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C - Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommnission müssen zwei Personen angehören, entweder zwei Richter oder Ein Richter und ein Prüfer Breitensport.
2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommissionberuft.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-
Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden".
2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungen "bestanden" erreichen.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
500,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
        ? Euro Richter- und Fahrtkosten

Deutsche Fahrabzeichen

Präambel
Für alle Fahrabzeichen-Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich.
Die deutschen Fahrabzeichen sollen den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand entsprechende Abzeichen abzulegen. Sie sollen auf dei erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten.
Das Fahrabzeichen wird als Deutsches Fahrabzeichen (Klasse IV (DFA IV), Klasse III (DFA III), Klasse II (DFA II), Klasse I (DFA I) und als Deutsches Fahrabzeichen in Gold vergeben.
Aufgabe des deutschen Fahrabzeichen ist es,
- praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Fahrsport zu vermitteln und zu prüfen,
- eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und fahren orientierte Ausbildung zu fördern,
- einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.
Bei Angaben, die sich auf die Leistungsprüfungsordnung (LPO) beziehen, gilt die jeweils gültige Fassung. Hinweise zur Aufgabenstellung, Parcoursgestaltung sowie Theoriethemen etc. sind dem jeweiligen Merkblatt (Durchführungshinweise) zu entnehmen.

 

Deutsches Fahrabzeichen Klasse IV (DFA IV)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3502.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

- Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist
- zugelassene Pferde: 4-Jährige oder ältere (nur M- und G-Ponys sowie K-Ponys mit Teilnehmern in einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und Zweispännern
- Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gamäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
2. Theoretischer Teil
Folgende Themen werden abgeprüft:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften.

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B, A - Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Der Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen, beide Richter müssen mindestens die Qualifikation FA besitzen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-
Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
600,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
        ? Euro Richter- und Fahrtkosten


Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (DFA III)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3512.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- 3 Monate im Besitz des DFA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

- Zugelassene Pferde: 4-Jährige oder ältere (nur M- und G-Ponys sowie K-Ponys mit Teilnehmern in einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und Zweispännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge
Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.
-Longieren mit der einfachen Longe
2. Theoretischer Teil
Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Klasse A abgeprüft:
- erweiterte Kenntnisse der Pferdhaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B, A - Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Der Prüfung ist durch zwei Richter, von denen einer mindestens die Qualifikation FM besitzt, abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-
Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.
2. Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wen zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
650,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
        ? Euro Richter- und Fahrtkosten

 

Anmeldungen für die Kurse werden am Telefon werktags unter 08651/5986
oder 0172-6109738 angenommen, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sind wir wegen
Mittagspause nicht erreichbar.
Oder schicken Sie uns eine Email an anja-fagerer@klingerhof.de

 

Wir bedanken uns bei der Sattlerei Winter in Traunstein, Telefon 0861/2207,
für die freundliche Unterstützung bei unseren Fahrkursen im Jahr 2005, 2007, 2008
und 2009, die von allen Teilnehmern bestanden wurden.