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Der Reit- und Fahrverein Högl. e.
V. veranstaltet ein- bis zweimal jährlich auf dem
Klingerhof
einen Fahrkurs
mit Abschlussprüfung für den Basispass Pferdekunde, das Deutsche
Longierabzeichen
Klasse IV und Klasse III, den Deutschen Fahrpass, das Abzeichen
Wanderfahren, das Deutsche Fahrabzeichen der Klasse IV und
Klasse III.
Zweck der Abzeichen: Dem
Inhaber wird sichtbar bestätigt, dass er über ein bestimmtes Maß an
Können und Wissen im Reiten, Fahren, Longieren verfügt.
Das Abzeichen stellt eine öffentliche Anerkennung,
z. B. von Versicherungen, dar und soll zu
weiteren Leistungen im Umgang mit Pferden sowie im Reiten, Fahren, Longieren
anspornen.
Der Kurs kann nur mit einer
ausreichenden Anzahl von Teilnehmern abgehalten werden.
Um am Kurs teilnehmen zu können ist eine Mitgliedschaft im
Reit- und Fahrverein Högl e. V. notwendig, sofern noch keine
Mitgliedschaft in einem anderen Reitverein besteht, damit der Teilnehmer
überhaupt zur Prüfung zugelassen werden kann und während des Fahrkurses versichert ist.
Hier wird eine einmalige
Aufnahmegebühr
von 20,-- Euro und ein Jahresbeitrag von 20,-- Euro fällig. Familien
zahlen für sämtliche Familienmitglieder mit 30,-- Euro
einmaliger Aufnahmegebühr und 30,-- Euro Jahresbeitrag einen
günstigeren Beitrag.
Die Lehrgangs- und Abzeichenkosten
sind bei Anmeldung in bar fällig und werden bei
Ausfall des Teilnehmers nicht erstattet!
Die Richtergebühren mit
Anfahrtskosten stehen erst am Prüfungstag fest und werden
anteilig, auf die Zahl der Prüflinge und Anzahl der Prüfungen, aufgeteilt.
Zahlbar in bar am
Prüfungstag!
Die Teilnehmer erklären sich mit einem
Veröffentlichen Ihrer Namen und Fotos auf unserer
und der vereinseigenen Website und in diversen Zeitungen einverstanden!
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Basispass Pferdekunde
Aufgabe des Basispasses Pferdekunde
ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse
und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Vor Erwerb eines Geländeabzeichens oder eines deutschen Abzeichens muss der
Bewerber die Prüfung zum Basispass Pferdekunde bestanden haben.
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 2202.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zugelassund zur Prüfung sind: - geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers - Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Umgang mit dem Pferd:
Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen,
Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes in die
Weide oder den Paddock, Pferdepflege einschließlich Anlegen von
Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich
Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen,
vertrauensbildende Maßnahmen durchführen, Box- und Paddockpflege,
Grundtechniken des Verladens 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist in
jedem der Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen: a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich
Bewegung -
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter
Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis,
Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung -
Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes -
Transportieren von Pferden - Indentifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht,
Abzeichen und Brandabzeichen b) Fütterung
und Fütterungstechnik - Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung - Futtermittel (und Rationsgestaltung)
- Fütterungstechnik c) Grundlagen der
Pferdegesundheit - Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung - Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen - Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren - Erste-Hilfe-Maßnahmen d) Stallräume,
Nebenräume und Bewegungsflächen Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima,
Stalleinrichtung, Auslauf und
Weide
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein
entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe
FN-Merkblatt, Lehrgangsdauer ca. 30 LE). Die Durchführung des
Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit
gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der
Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf in Verbindung mit einer Prüfung zu anderen
Abzeichen im Pferdesport abgehalten
werden, nicht jedoch in Verbindung mit einer BV/PLS. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung
von einem Richter abgenommen werden.
2. Bei elf oder mehr Prüfungsteilnehmern ist die Prüfung von
zwei Richtern oder einem Richter und
einem Prüfer Breitensport oder einem Richter und einem Prüfer
eines FN- Anschlussverbandes abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich. 3. Richter und Veranstalter
sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang
mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd
ausschlaggebend. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden"
oder "nicht bestanden".
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen
Termin wiederholt werden, wobei alle
Teilprüfungen zu wiederholen sind.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN den "Basispass Pferdekunde" aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 150,00 Euro
Lehrgansgebühr 10,70 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 40,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten |

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Leistungsabzeichen Deutsche
Longierabzeichen
Die deutschen Longierabzeichen sollen bei Vermeidung einer
Überforderung den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem
Ausbildungsstand
entsprechenden Abzeichen mit guten Ergebnissen abzulegen. Es
soll auf die erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen
vorbereiten. Das Longierabzeichen wird als
Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV), Klasse III (DLA III)
und Klasse II (DLAII) vergeben. Aufgabe der
deutschen Longierabzeichen ist es, -
praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im
Pferdesport, insbesondere im Longieren, zu vermitteln
und zu überprüfen, - eine sinnvolle, an den
Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern, - einen Leistungsanreiz zu schaffen und den
jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.
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Deutsches Longierabzeichen
Klasse IV (DLA IV)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlosssenen Landes-und/oder Anschlussverbände angehört -
Besitz des "Basispasses Pferdekunde" -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang 3. Zugelassene Pferde:
5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel
nicht mehr als drei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6.
Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel
vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das
Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß
§ 57.1.2 LPO Beurteilt werden: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel -
Sicherheit beim Handwechsel - Erkennen des
Handgalopps - Erkennen sichtbarer Anhalts- und
Ansatzpunkte für die weitere Arbeit 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist in
folgenden Gebieten zu prüfen: - Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre -
Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden. 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung
der Prüfungskommission möglich. 2. Die LK beruft wenigstens
einen der beiden Richter. 3. Richter und Veranstalter sind
gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der
Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen
mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck
eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten
wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer
Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 200,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und
Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Deutsches
Longierabzeichen Klasse III (DLA III)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlosssenen Landes-
und/oder Anschlussverbände angehört -
mindestens 3 Monate im Besitz des DLA IV -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang 3. Zugelassene Pferde:
5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel
nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,
Band 6. Heranführen von jüngeren Pferden an die
Longenabeit. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden.
Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam
des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und
0 gemäß § 57.1.2 LPO. Beurteilt werden: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel - Sicherheit beim Handwechsel - Erkennen
des Handgalopps - Erkennen sichtbarer
Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende
Arbeit 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist
entsprechend den Anforderungen der Klasse A auf folgenden
Gebieten zu prüfen: - Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Kenntnisse
auf dem Gebiet der Reitlehre - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für
die Durchführung von Longierabzeichen benannt werden,
durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden. 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung
der Prüfungskommission möglich. 2. Die LK beruft einen der
beiden Richter (mit Zusatzqualifikation). 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen
mindestens die Note 5,5 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck
eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten
wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer
Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 250,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Abzeichen
Wanderfahren
Wanderfahrabzeichen Stufe 1
Aufgabe des Wanderfahrabzeichens Stufe 1 ist es, -
grundlegende Kenntnisse für das Zurücklegen längerer Strecken
mit der Kutsche (mehrstündige Ausfahrten, Tagesfahrten) zu
vermitteln und zu überprüfen. - den Bewerber für die
Beurteilung des Zustandes des Pferdes, für
sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen
zu schulen.
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3142.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mindestalter
von 12 Jahren - Eignung zur selbstständigen Leitung eines
Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in
Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA
IV ist - Sofortmaßahmen am Unfallort -
die bestandene Prüfung zum DFP bzw. DFA IV - Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil -
Vormustern eines Pferdes analog einer Verfassungsprüfung -
Vorstellen eines geeeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach
Anweisung) - Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände
(Streckenfahrt, ca. 3 Stunden) - gruppenweise 2.
Theoretischer Teil - Grundkenntnisse in Pferdekunde,
Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung
der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen
von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen, Beurteilung des
Hufbeschlags) - Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung
des Pferdes und Anzug des Fahrers für mehrstündige Ausfahrten.
- Orientierung im Gelände (inkl. Umgang mit topografischer
Karten, Einsatz von Messrad und Kompass), Wetterkunde
(grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.) -
richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden,
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Verhalten bei Unfällen
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen,
mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C - Fahren mit gültiger
DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommnission müssen zwei Personen angehören,
entweder zwei Richter oder Ein Richter und ein Prüfer
Breitensport. 2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein
Mitglied der Prüfungskommissionberuft. 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet
jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden". 2. Der Bewerber
muss in beiden Prüfungen "bestanden" erreichen.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann
wiederholt werden. Über eventuelle Anrechnung eines
Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
400,00
Euro Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
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Deutscher Fahrpass (DFP)
Der Deutsche Fahrpass soll die Mitverantwortung des Fahrers in
Feld und Wald zum Ausdruck bringen. Das Ausbildungsziel
ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.
Aufgabe des Fahrpasses ist es: - das fahrerische
Können zu heben, - den bewussten und schonenden
Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern, - das
Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender
sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des
Jagdwesens zu vertiefen, - für Sicherheit und Ordnung
beim Ausfahren zu sorgen.
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3142.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mindestalter
von 12 Jahren - Eignung zur selbstständigen Leitung
eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18
Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der
mindestens im Besitz des DFA IV ist - Sofortmaßahmen
am Unfallort -
die bestandene Prüfung zum DFP bzw. DFA IV -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang - zugelassene
Pferde: 4-Jährige oder ältere, die den Anforderungen
entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder
Zweispänner) nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil -
Vorbereiten des Gespanns zur Ausfahrt (Putzen, Zäumen,
Anspannen) - Fahren im Straßenverkehr und in Feld und
Wald - Trabstrecken von Punkt zu Punkt, Fahren in der
Gruppe, Wegfahren von der Gruppe - Überwinden kleiner
natürlicher Hindernisse (z. B. Steigungsstrecken,
Wasserstellen) - Versorgen des Pferdes bei Rast oder
Unfall 2. Theoretischer Teil - Grundkenntnisse der
Fahrlehre (Haltung, Hilfen, Gangarten) -
Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung,
Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen),
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes - Fahrerisches Verhalten und
Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf
Jagd, Land- und Forstwirtschaft) - Fahren auf Straßen
und in Feld und Wald (Fahren im Verband, Verkehrsregeln)
- Unfallverhütung (z. B. Ausrüstung von Fahrer und
Pferd, Sicherheit von Kutsche und Geschirr, Verladen,
Anbinden)
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen,
mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C - Fahren mit gültiger
DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommnission müssen zwei Personen angehören,
entweder zwei Richter oder Ein Richter und ein Prüfer
Breitensport. 2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens
ein Mitglied der Prüfungskommissionberuft. 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet
jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden". 2. Der Bewerber
muss in beiden Prüfungen "bestanden" erreichen.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann
wiederholt werden. Über eventuelle Anrechnung eines
Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
500,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten |
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Deutsche Fahrabzeichen
Präambel
Für alle Fahrabzeichen-Prüfungen ist
das Achenbach-System verbindlich. Die deutschen Fahrabzeichen sollen
den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand
entsprechende Abzeichen abzulegen. Sie sollen auf dei erhöhten
Anforderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten. Das
Fahrabzeichen wird als Deutsches Fahrabzeichen (Klasse IV (DFA IV),
Klasse III (DFA III), Klasse II (DFA II), Klasse I (DFA I) und als
Deutsches Fahrabzeichen in Gold vergeben. Aufgabe des deutschen
Fahrabzeichen ist es, - praktische und theoretische Grundkenntnisse
und Fähigkeiten im Fahrsport zu vermitteln und zu prüfen, - eine
sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und fahren orientierte
Ausbildung zu fördern, - einen Leistungsanreiz zu schaffen und den
jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen. Bei Angaben, die sich auf
die Leistungsprüfungsordnung (LPO) beziehen, gilt die jeweils gültige
Fassung. Hinweise zur Aufgabenstellung, Parcoursgestaltung sowie
Theoriethemen etc. sind dem jeweiligen Merkblatt (Durchführungshinweise)
zu entnehmen.
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Deutsches Fahrabzeichen Klasse IV (DFA
IV)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3502.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft
in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen
Landes- und/oder Anschlussverbände angehört - Besitz des
"Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang - Eignung
zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO,
Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der
mindestens im Besitz des DFA IV ist - zugelassene Pferde:
4-Jährige oder ältere (nur M- und G-Ponys sowie K-Ponys mit
Teilnehmern in einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den
Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro
Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als vier Bewerber
erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil -
sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und
Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners - richtiges Auf-
und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und
Leinenverschnallung bei Ein- und Zweispännern - Fahren und
Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab
mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus,
in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gamäß
Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5 Auf Verlangen der
Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden
Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. 2.
Theoretischer Teil Folgende Themen werden abgeprüft: -
Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des
Fahrlehrgerätes - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des
Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim
Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und
Rechtsvorschriften.
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen,
mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B, A - Fahren mit gültiger
DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Der Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen, beide Richter
müssen mindestens die Qualifikation FA besitzen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission
möglich. 2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden
Richter. 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung
mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck
eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten
wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen einer Teilprüfung muss
die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 600,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
 |
Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (DFA
III)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3512.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft
in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen
Landes- und/oder Anschlussverbände angehört - 3 Monate im
Besitz des DFA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang -
Zugelassene Pferde: 4-Jährige oder ältere (nur M- und G-Ponys
sowie K-Ponys mit Teilnehmern in einem Alter von bis zu 16
Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je
Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr
als vier Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil -
sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und
Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners - richtiges Auf-
und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und
Leinenverschnallung bei Ein- und Zweispännern - Fahren einer
Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft - Fahren eines
Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne
Abzüge Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung
sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme
geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung. -Longieren mit der
einfachen Longe 2. Theoretischer Teil Folgende Themen
werden entsprechend den Anforderungen der Klasse A abgeprüft:
- erweiterte Kenntnisse der Pferdhaltung, Veterinärkunde und des
Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport - Kenntnisse
auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie des
Leistungsprüfungswesens - Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts
und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen,
mit Genehmigung desLV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B, A - Fahren mit gültiger
DOSB-Lizenz - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Der Prüfung ist durch zwei Richter, von denen einer
mindestens die Qualifikation FM besitzt, abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission
möglich. 2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden
Richter. 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung
mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck
eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb von 12 Monaten,
frühestens jedoch nach 3 Monaten,
wiederholt werden. 2. Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung ist
die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch
zu wiederholen, wen zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
650,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr, und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
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Anmeldungen für die Kurse werden am
Telefon werktags unter 08651/5986
oder 0172-6109738 angenommen,
zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sind wir wegen
Mittagspause nicht erreichbar. Oder
schicken Sie uns eine Email an
anja-fagerer@klingerhof.de
Wir bedanken uns bei der Sattlerei
Winter in Traunstein, Telefon 0861/2207,
für die freundliche Unterstützung bei unseren Fahrkursen im Jahr
2005, 2007, 2008
und 2009,
die von allen
Teilnehmern bestanden wurden.
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