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Der Reit- und
Fahrverein Högl. e. V. veranstaltet auf dem Klingerhof mehrmals im Jahr einen Reitkurs
mit Abschlussprüfung für das Kleine Hufeisen und das Große Hufeisen, den
Basispass Pferdekunde,
das Longierabzeichen Klasse IV und Klasse III, den Deutschen Reitpass, das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV und das Deutsche Reitabzeichen
Klasse III.
Zweck der Abzeichen: Dem
Inhaber wird sichtbar bestätigt, dass er über ein bestimmtes Maß an
Können
und Wissen im Reiten, Fahren und Longieren verfügt.
Das Abzeichen stellt eine öffentliche Anerkennung, z. B. von
Versicherungen, dar
und soll zu weiteren Leistungen im Umgang mit Pferden sowie im Reiten,
Fahren und
Longieren anspornen.
Der Kurs kann nur mit einer
ausreichenden Anzahl von Teilnehmern abgehalten werden.
Um am Kurs teilnehmen zu können ist
eine Mitgliedschaft im Reit- und Fahrverein Högl e. V. oder einem
anderem Reit- und Fahrverein notwendig, sofern
noch keine Mitgliedschaft in einem anderen Reitverein besteht, damit der
Teilnehmer überhaupt zur Prüfung zugelassen werden kann und während des Kurses versichert ist. Hier wird eine einmalige
Aufnahmegebühr
von 20,-- Euro und ein Jahresbeitrag von 20,-- Euro fällig. Familien
zahlen für sämtliche Familienmitglieder mit 30,-- Euro
einmaliger Aufnahmegebühr und 30,-- Euro Jahresbeitrag einen
günstigeren Beitrag.
Die Lehrgangs- und Abzeichenkosten
sind bei Anmeldung in bar fällig und werden bei
Ausfall des Teilnehmers nicht erstattet!
Die Richtergebühren mit
Anfahrtskosten stehen erst am Prüfungstag fest und werden
anteilig, auf die Zahl der Prüflinge und Prüfungen, aufgeteilt. Zahlbar in bar am
Prüfungstag!
Die Teilnehmer erklären sich mit einem
Veröffentlichen Ihrer Namen und Fotos auf unserer
und der vereinseigenen Website und in diversen Zeitungen einverstanden!
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Motivationsabzeichen
Aufgabe der Motivationsabzeichen ist
es,
- dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd zu vermitteln,
- ihn mit spielerischen Elementen an das Reiten, Fahren bzw. Voltigieren
heranzuführen,
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Kleines Hufeisen - Reiten -
Zulassung:
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3012.1 zu richten.
2. Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die im
laufenden Kalenderjahr nicht älter als 16
Jahre werden und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang
teilnehmen.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil a) Umgang mit dem Pferd: - Führen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Sicherheit auf der
Stallgasse -
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und
Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit - Mithilfe beim Zäumen und Satteln b)
Reiten: Hintereinanderreiten, Bahndisziplin, ggf. Reiten über Cavaletti,
um Tonnen oder Ständer (Hilzszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen 2. Theoretischer
Teil Der Bewerber ist in jedem der o. g.
Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen: -
Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände,
Lederpflege - Grundsätze auf dem Gebiet
des Pferdeverhaltens, des Umgangs mit dem Pferd, der ethischen Grundsätze (1x 9 der Pferdefreunde) - Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung,
des Tierschutzes und der Unfallverhütung und Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und
Hilfen, Hufschlagfiguren, Anpassen und Anlegen der Trense und Sattel, Verschnallen der
Bügel, Bahnordnung
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN- Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens
den Trainer C - Reiten - bzw. den Pferdewirt - Schwerpunkt
Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungs-nachweis der BBR bzw. eine Richterqualifikation
besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Bewerber selber
sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.
Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang
mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd
ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in
die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden"
oder "nicht bestanden".
Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen
Termin wiederholt werden, wobei alle
Teilprüfungen zu wiederholen sind. 2. Das Kleine Hufeisen
kann jährlich neu erworben werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Mit dem Besitz des Kleinen Hufeisen
kannst Du auf dem Klingerhof an unseren geführten Ausritten teilnehmen!
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 200,00 Euro
Lehrgansgebühr
6,00 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle
Teilnehmer
anteilig: 30,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Großes Hufeisen - Reiten -
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3032.1 zu richten.
2. Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die im
laufenden Kalenderjahr nicht älter als 18
Jahre werden und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang
teilnehmen.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil a) Umgang mit dem Pferd: - Führen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Sicherheit auf der
Stallgasse -
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und
Schweifpflege,
Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit - Mithilfe beim Zäumen und Satteln b)
Reiten: -
Zäumen und Satteln: Kenntnisse im Anpassen und Anlegen von
Zäumung und Sattel,
Verschnallen der Bügel - Auf- und Absitzen, Nachgurten, Bahndisziplin, Reiten eines
Dressurreiterwettbewerbes - Reiten im Außengelände, Außenplatz einschließlich Reiten über
Cavaletti, Überwinden kleinerer reitweisenspezifischer
Hindernisse (in Anlehnung an einen Springreiterwettbewerb; Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen) 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist in
jedem der o. g. Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen: - Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände,
Lederpflege - Grundsätze auf dem Gebiet
des Pferdeverhaltens, des Umgangs mit dem Pferd, der
ethischen Grundsätze (1x 9 der Pferdefreunde) - Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung,
des Tierschutzes und der Unfallverhütung und Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und
Hilfen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB- Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens
den Trainer C - Reiten - bzw. den Pferdewirt - Schwerpunkt
Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungs-nachweis der BBR bzw. eine Richterqualifikation
besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Bewerber selber
sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.
Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang
mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd
ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in
die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden"
oder "nicht bestanden".
Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen
Termin wiederholt werden, wobei alle
Teilprüfungen zu wiederholen sind. 2. Das Große Hufeisen kann
jährlich neu erworben werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Mit dem Besitz des Großen Hufeisen
kannst Du auf dem Klingerhof an unseren geführten Ausritten teilnehmen
oder bei uns ein Pferd ausleihen und damit auf unseren
hofeigenem Gelände und dem Reitplatz reiten!
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 250,00 Euro
Lehrgansgebühr
6,00 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle
Teilnehmer
anteilig: 30,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
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Basispass Pferdekunde
Aufgabe des Basispasses Pferdekunde
ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse
und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Vor Erwerb eines
Geländeabzeichens oder eines deutschen Abzeichens muss der
Bewerber die Prüfung zum Basispass Pferdekunde bestanden haben.
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 2202.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zugelassund zur Prüfung sind: - geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers - Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Umgang mit dem Pferd: Ansprechen und
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes in
die Weide oder den Paddock,
Pferdepflege einschließlich Anlegen von
Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und
Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen
durchführen, Box- und Paddockpflege,
Grundtechniken des Verladens 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist in
jedem der Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen: a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich
Bewegung -
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter
Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis,
Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung -
Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes -
Transportieren von Pferden - Indentifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht,
Abzeichen und Brandabzeichen b) Fütterung
und Fütterungstechnik - Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung - Futtermittel (und Rationsgestaltung) - Fütterungstechnik c) Grundlagen der
Pferdegesundheit - Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung - Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen - Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren - Erste-Hilfe-Maßnahmen d) Stallräume,
Nebenräume und Bewegungsflächen
Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima,
Stalleinrichtung, Auslauf und
Weide
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt, Lehrgangsdauer ca. 30
LE). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf in Verbindung mit einer Prüfung zu anderen
Abzeichen im Pferdesport abgehalten
werden, nicht jedoch in Verbindung mit einer BV/PLS. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung
von einem Richter abgenommen werden.
2. Bei elf oder mehr Prüfungsteilnehmern ist die Prüfung von
zwei Richtern oder einem Richter und einem
Prüfer Breitensport oder einem Richter und einem Prüfer eines
FN-Anschlussver- bandes abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission
möglich. 3. Richter und Veranstalter
sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der
Befangenheit (z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang
mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd
ausschlaggebend. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden"
oder "nicht bestanden".
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen
Termin wiederholt werden, wobei alle
Teilprüfungen zu wiederholen sind.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN den "Basispass Pferdekunde" aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 150,00 Euro
Lehrgansgebühr 10,70 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
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Leistungsabzeichen
Deutsche
Longierabzeichen
Die deutschen Longierabzeichen sollen bei Vermeidung einer
Überforderung den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem
Ausbildungsstand
entsprechenden Abzeichen mit guten Ergebnissen abzulegen. Es
soll auf die erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen
vorbereiten. Das Longierabzeichen wird als
Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV), Klasse III (DLA III)
und Klasse II (DLAII) vergeben. Aufgabe der
deutschen Longierabzeichen ist es, -
praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im
Pferdesport, insbesondere im Longieren, zu vermitteln
und zu überprüfen, - eine sinnvolle, an den
Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu
fördern, - einen Leistungsanreiz zu schaffen und den
jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.
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Deutsches Longierabzeichen
Klasse IV (DLA IV)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlosssenen Landes
und/oder Anschlussverbände angehört -
Besitz des "Basispasses Pferdekunde" -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang 3. Zugelassene Pferde:
5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel
nicht mehr als drei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6.
Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel
vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das
Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß
§ 57.1.2 LPO Beurteilt werden: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
-
Sicherheit beim Handwechsel - Erkennen des
Handgalopps - Erkennen sichtbarer Anhalts- und
Ansatzpunkte für die weitere Arbeit 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist in
folgenden Gebieten zu prüfen: - Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre -
Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit
Genehmigung des LV bzw. der LK
durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB- Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden. 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung
der Prüfungskommission möglich. 2. Die LK beruft wenigstens
einen der beiden Richter. 3. Richter und Veranstalter sind
gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der
Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen
mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung
nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im
Antragsvordruck eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten
wiederholt werden. Auch bei Nichtbe- stehen nur einer
Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 200,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Deutsches
Longierabzeichen Klasse III (DLA III)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlosssenen Landes
und/oder Anschlussverbände angehört -
mindestens 3 Monate im Besitz des DLA IV -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang 3. Zugelassene Pferde:
5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel
nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag
bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden
folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,
Band 6. Heranführen von jüngeren
Pferden an die Longenabeit. Auf Verlangen der Richter kann
Pferdewechsel vorgenommen werden.
Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam
des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und
0 gemäß § 57.1.2 LPO. Beurteilt werden: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel - Sicherheit beim Handwechsel - Erkennen
des Handgalopps - Erkennen sichtbarer
Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende
Arbeit 2.
Theoretischer Teil Der Bewerber ist
entsprechend den Anforderungen der Klasse A auf folgenden
Gebieten zu prüfen: - Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre - Kenntnisse
auf dem Gebiet der Reitlehre - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für
die Durchführung von Longierabzeichen
benannt werden, durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger
DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu
melden. 4. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der
Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung
der Prüfungskommission möglich. 2. Die LK beruft einen der
beiden Richter (mit Zusatzqualifikation). 3. Richter und
Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine
Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO
zu bewerten. 2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen
mindestens die Note 5,5 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss
im Antragsvordruck eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten
wiederholt werden. Auch bei Nichtbe- stehen nur einer
Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 250,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Abzeichen Geländereiten
Deutscher Reitpass (DRP)
Der Deutsche Reitpass soll die Mitverantwortung des Reiters in
Feld und Wald zum Ausdruck bringen. Das Ausbildungsziel ist
durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln. Aufgabe des
Reitpasses ist es: - das reiterliche Können zu heben, -
den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu
fördern, - das Verständnis für die Belange anderer
Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen, - für
Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten zu sorgen.
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gem. § 3102.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung der Prüfung sind:
- eine körperliche und geistige Mindestreife
- ein angemessenes reiterliches Können
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde" -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Zugelassene Pferde: 4-jährige und Ältere, die den Anforderungen
entsprechen.
Je Prüfung sind pro Pferd nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2
aufeinander folgenden
Tagen abzulegen sind. Die Anforderungen und die Prüfung sind auf alle
Reitweisen abgestimmt.
Es werden folgende Anforderungen gestellt: 1. Praktischer Teil -
Vorbereiten des Pferdes zum Ausritt (Putzen, Zäumen, Satteln) -
Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog
Verfassungsprüfung - Reiten in allen Gangarten, Kolonenreiten
(nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu
Punkt, Wegreiten von der Gruppe - Überwinden kleiner natürlicher
Hindernisse (z. B. Kletterstelle, Wassereintritt), Straßenüberquerung
- Versorgen des Pferdes bei Rast und Unfall - auf Wunsch des
Bewerbers zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch) 2.
Theoretischer Teil - Grundkenntnisse der
Reitlehre (Sitz, Hilfen, Gangarten) - Grundkenntnisse der
Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten,
Giftpflanzen) - reiterliches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung
mit Fußgängern, Rücksicht auf Jagd, Land- und Forstwirtschaft) -
Reiten im Straßenverkehr (Reiten im Verband, Verkehrsregeln) -
Unfallverhütung (z. B. Ausrüstung von Reiter und Pferd, Verladen,
Anbinden) - Erste Hilfe für Reiter und Perd (Verhalten bei Unfällen
und akuten Krankheiten des Pferdes) - Rechtsvorschriften
(Tierschutzgesetz, Straßenverkehrsrecht, Reiten in Feld und Wald, Tierhalterhaftung und -versicherung)
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für
die Durchführung von Longierabzeichen
benannt werden, durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungs- lehrgang
ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen
Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger
DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister
- Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS
abgehalten werden. 3. Die Gebühren für die Prüfung sind an
den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommission müssen mindestens zwei Personen
angehören, entweder zwei Richter oder ein Richter und ein Prüfer
Breitensport. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung
von einerm Richter angenommen werden. 2. Der LV bzw. die LK
beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission. 3.
Prüfer und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich,
dass keine Besorgnis der Befangenheit
(z. B. Verwandtschaft,
Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden
kann.
Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet
jeweils "bestanden" oder "nicht
bestanden". 2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen
"bestanden" erreichen.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die
eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die
Prüfungskommission.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im
Auftrag der FN den Reitpass und das Abzeichen aus.
Mit dem Besitz des Deutschen
Reitpass kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen,
Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände, dem
Reitplatz und im Außengelände reiten. An Trainingsturnieren und
Festumzügen teilnehmen!
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 400,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten
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Deutsche Reitabzeichen
Die deutschen Reitabzeichen sollen
den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand
entsprechende Abzeichen abzulegen. Es soll auf die erhöhten
Anfroderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten. Das Reitabzeichen wird als
Deutsches
Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV), Klasse III (DRA III), Klasse II (DRA II), Klasse I (DRA I) und
als Deutsches Reitabzeichen in Gold vergeben.
Aufgabe der deutschen Reitabzeichen
ist es,
- praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten im Reitsport zu
vermitteln und zu überprüfen,
- eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte
Ausbildung zu fördern,
- einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu
überprüfen.
Bei Angaben, die sich auf die Leistungsprüfungsordnung (LPO)
beziehenl, gilt die jeweils gültige Fassung. Hinweise zur
Aufgabenstellung, Parcoursgestaltung sowie Theoriethemen etc.
sind dem jeweiligen Merkblatt (Durchführungshinweise) zu
entnehmen.
Deutsches Reitabzeichen
Klasse IV
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gem. § 3302.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung der Prüfung sind: -
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landes-und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde" -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den
Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen.
Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2
aufeinander folgenden
Tagen abzulegen sind.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung Dressur
Einzel- und/oder Abteilungsreiten nach Weisung der Richter in Anlehnung
an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen).
Auf Verlangen
der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Sitz
und Einwirkung des Reiters mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.
2. Teilprüfung Springen
a)
Leichter Sitz b) Stilspringprüfung mit
Standardanforderungen Klasse E. Beurteilt werden Sitz und
Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten
Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung, ausgedrückt in
Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzüge für
Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter
Sturz führen zum Ausschluss. Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung
Geländereiten ersetzt werden.
3. Teilprüfung Geländereiten
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen
Teilprüfungen auch zeitlich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die
Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in
Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
4. Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse E in jedem der
folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre, Grundkenntnisse im
Bereich der
Koordinations- und Konditionsfähigkeiten
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und
des reiterlicher Verhaltens auf der Straße und in Feld und Wald
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem
Niveau eines FN gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV
bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender
Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt).
Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens
durch eine FN-Lehrkraft mindestens Trainer C, B,
A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten
mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem
Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. Pferdewirtschaftsmeister -
Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten
werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung
Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass
keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer,
Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche
Beziehungen) geltend gemacht werden kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gem. § 57.1.2 LPO zu
bewerten.
2. Bewerber, die in den Teilprüfungen Dressur, Springen und Theorie
nicht mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Bei zusätzlicher Absolvierung einer Teilprüfung Geländereiten
(in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb) wird das DRA IV mit
Sonderauszeichnung vergeben, wenn mindestens die Wertnote 5,0 (gem. § 57.1.2 LPO)erreicht wurde. Eine nicht bestandene Prüfung muss im
Antragsvordruck eingetragen werden.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt
werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte
Prüfung wiederholt werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der
FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Mit dem Besitz des Deutschen
Reitabzeichen kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen,
Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände und dem
Reitplatz reiten. An Trainingsturnieren und
FN-Turnieren, wenn eine Turnierlizenz erteilt wurde, teilnehmen!
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 500,00 Euro
Lehrgansgebühr 16,05 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Deutsches Reitabzeichen
Klasse III (DRA III)
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den
Veranstalter gem. § 3312.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört -
mindestens 3 Monate im Besitz des DRA IV -
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der
betreffenden Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und
Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
Anforderungen
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2
aufeinander folgenden
Tagen abzulegen sind.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
DRA Klasse III
a) Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu
zweit geritten wird. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters
mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.
b) Teilprüfung Springen
In Trab und Galopp Reiten im leichten Sitz nach Weisung der Richter
(möglichst) im Außengelände, Stilspringprüfung Kl. A* mit
Standardanforderungen. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten
Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung, ausgedrückt in
einer
Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzüge für
Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter
Sturz führen zum Ausschluss. Die Teilprüfung Springen kann durch die
Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden.
c) Teilprüfung Geländereiten
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen
Teilprüfungen auch zeitlich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die
Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in
Anlehnung an einen Stilgeländeritt, der zwischen den Klassen E
und A liegt, abgeprüft.
d) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse A in jedem der
folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre -
Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
DRA Klasse III (Dressur)
a) Teilprüfung Reiten
- Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft
- in Trab und Galopp Reiten im leichten Sitz nach Weisung der Richter
(möglichst) im Außengelände
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die
harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt
in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO
b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in jedem der
folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur und
Springen)
- Kenntnisse rund um die Turnierteilnahme am
Turniersport - erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
DRA
Klasse
III (Springen)
a) Teilprüfung Reiten
- Stilspringprüfung Kl. L
mit Standardanforderungen
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische
Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt
in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzug für
Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw.
zweiter Sturz führen zum Ausschluss. - Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden, Reiten
(möglichst) im Außengelände
b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in
jedem der folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur und
Springen)
- Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport - erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
DRA Klasse
III (Geländereiten)
a) Teilprüfung Reiten
- Stilgeländeritt,
der zwischen Klasse A und L liegt (acht bis zehn geländetypische Hindernisse,
Strecke ca. 800 m)
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische
Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt
in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzug
für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw.
zweiter Sturz führen zum Ausschluss. - Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden, Reiten
im Außengelände
b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in jedem der
folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur,
Springen und Gelände)Kenntnisse rund um die Teilnahme am
Turniersport - erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
einschließlich Transport
Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten,
die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV
bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender
Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die
Durchführung des Lehrgangs muss
mindestens durch einen Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw.
Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich
Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten
werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.
Prüfungskommission
1. Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung
Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass
keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer,
Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche
Beziehungen) geltend gemacht werden kann.
Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO zu
bewerten.
2. Bewerber, die in den Teilprüfungen Dressur, Springen und Theorie
nicht mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht
bestanden. Bei zusätzlicher Absolvierung einer Teilprüfung
Geländereiten muss mindestens die Wertnote 5,0 (gem. § 57.1.2
LPO) erreicht werden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im
Antragsvordruck eingetragen werden.
3. Bewerber für das DRA III (Dressur) oder DRA III (Springen) oder DRA
III (Geländereiten), die nicht in allen Teilprüfungen die
Wertnote 6,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden.
Wiederholung der Prüfung
1.
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten,
frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt
werden.
2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die
gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu
wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der
FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Mit dem Besitz des Deutschen
Reitabzeichen kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen,
Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände und dem
Reitplatz reiten. An Trainingsturnieren und
FN-Turnieren, wenn eine Turnierlizenz erteilt wurde, teilnehmen!
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 600,00 Euro
Lehrgansgebühr
21,40 Euro Abzeichengebühr
Richter- und Prüfkosten
alle Teilnehmer
anteilig: 50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
? Euro Richter- und Fahrtkosten

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Anmeldungen für die Kurse werden am
Telefon werktags unter 08651/5986
oder 0172-6109738 angenommen,
zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sind wir wegen
Mittagspause nicht erreichbar. Oder
schicken Sie uns eine Email an
anja-fagerer@klingerhof.de |
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