Reitkurse

 
 

 

 

Der nächste Fahrkurs beginnt am Freitag, den 30.03.2012.
Die Prüfung ist Mitte April.
Anmeldung mit Kursbebührbezahlung erbeten bis 23.03.2012!

Anmeldeformular für den Reitkurs zum downloaden

Anmeldeformular für Reit- und Fahrverein Högl e. V.

 

Der Reit- und Fahrverein Högl. e. V. veranstaltet auf dem Klingerhof mehrmals im Jahr
einen Reitkurs mit Abschlussprüfung für das Kleine Hufeisen und das Große Hufeisen,
den Basispass Pferdekunde, das Longierabzeichen Klasse IV und Klasse III, den Deutschen Reitpass, das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV und das Deutsche Reitabzeichen Klasse III.

Zweck der Abzeichen: Dem Inhaber wird sichtbar bestätigt, dass er über ein bestimmtes Maß an Können und Wissen im Reiten, Fahren und Longieren verfügt. Das Abzeichen stellt eine öffentliche Anerkennung, z. B. von Versicherungen, dar und soll zu weiteren Leistungen im Umgang mit Pferden sowie im Reiten, Fahren und Longieren anspornen.

Der Kurs kann nur mit einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern abgehalten werden.

Um am Kurs teilnehmen zu können ist eine Mitgliedschaft im Reit- und Fahrverein Högl e. V. oder einem anderem Reit- und Fahrverein notwendig, sofern noch keine Mitgliedschaft in einem anderen Reitverein besteht, damit der Teilnehmer überhaupt zur Prüfung zugelassen werden kann und während des Kurses versichert ist.
Hier wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,-- Euro und ein Jahresbeitrag von 20,-- Euro fällig. Familien zahlen für sämtliche Familienmitglieder mit 30,-- Euro einmaliger Aufnahmegebühr und 30,-- Euro Jahresbeitrag einen günstigeren Beitrag.

Die Lehrgangs- und Abzeichenkosten sind bei Anmeldung in bar fällig und
werden bei Ausfall des Teilnehmers nicht erstattet!

Die Richtergebühren mit Anfahrtskosten stehen erst am Prüfungstag fest und werden
anteilig, auf die Zahl der Prüflinge und Prüfungen, aufgeteilt. Zahlbar in bar am Prüfungstag!

Die Teilnehmer erklären sich mit einem Veröffentlichen Ihrer Namen und Fotos auf unserer und der vereinseigenen Website und in diversen Zeitungen einverstanden!


Motivationsabzeichen

Aufgabe der Motivationsabzeichen ist es,
- dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu
   vermitteln,
- ihn mit spielerischen Elementen an das Reiten, Fahren bzw. Voltigieren heranzuführen,


Kleines Hufeisen - Reiten -

Zulassung:
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3012.1 zu richten.
2. Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr nicht älter als 16 Jahre werden und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilnehmen.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
a) Umgang mit dem Pferd:
- Führen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Sicherheit auf der Stallgasse
- Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit
- Mithilfe beim Zäumen und Satteln
b) Reiten:
Hintereinanderreiten, Bahndisziplin, ggf. Reiten über Cavaletti, um Tonnen oder Ständer
(Hilzszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in jedem der o. g. Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen:
- Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege
- Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, des Umgangs mit dem Pferd, der ethischen Grundsätze (1x 9 der Pferdefreunde)
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung, des Tierschutzes und der
Unfallverhütung und Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und Hilfen, Hufschlagfiguren, Anpassen und Anlegen der Trense und Sattel, Verschnallen der Bügel, Bahnordnung

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK
durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN- Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens den Trainer C - Reiten - bzw.
den Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungs-nachweis der BBR bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Bewerber selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.

Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".

Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei    alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
2. Das Kleine Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Mit dem Besitz des Kleinen Hufeisen kannst Du auf dem Klingerhof an unseren geführten Ausritten teilnehmen!

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
200,00 Euro Lehrgansgebühr
    6,00 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
30,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten


Großes Hufeisen - Reiten -

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3032.1 zu richten.
2. Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr nicht älter als 18 Jahre werden und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilnehmen.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
a) Umgang mit dem Pferd:
- Führen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Sicherheit auf der Stallgasse
- Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit
- Mithilfe beim Zäumen und Satteln
b) Reiten:
- Zäumen und Satteln: Kenntnisse im Anpassen und Anlegen von Zäumung und Sattel, Verschnallen der Bügel
- Auf- und Absitzen, Nachgurten, Bahndisziplin, Reiten eines Dressurreiterwettbewerbes
- Reiten im Außengelände, Außenplatz einschließlich Reiten über Cavaletti, Überwinden kleinerer reitweisenspezifischer Hindernisse (in Anlehnung an einen Springreiterwettbewerb; Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in jedem der o. g. Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen:
- Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege
- Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, des Umgangs mit dem Pferd, der ethischen Grundsätze (1x 9 der Pferdefreunde)
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung, des Tierschutzes und der Unfallverhütung und Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und Hilfen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK
durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB- Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens den Trainer C - Reiten - bzw.
den Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungs-nachweis der BBR bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Bewerber selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.

Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".

Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei    alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
2. Das Große Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Mit dem Besitz des Großen Hufeisen kannst Du auf dem Klingerhof an unseren geführten Ausritten teilnehmen oder bei uns ein Pferd ausleihen und damit auf unseren hofeigenem Gelände und dem Reitplatz reiten!

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
250,00 Euro Lehrgansgebühr
    6,00 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
30,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten

Basispass Pferdekunde

Aufgabe des Basispasses Pferdekunde ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse
und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Vor Erwerb eines Geländeabzeichens oder eines deutschen Abzeichens muss der Bewerber die Prüfung zum Basispass Pferdekunde bestanden haben.

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 2202.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zugelassund zur Prüfung sind:
- geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Umgang mit dem Pferd:
Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes in die Weide oder den Paddock, Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen, Box- und Paddockpflege, Grundtechniken des Verladens
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in jedem der Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen:
a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung
- Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Transportieren von Pferden
- Indentifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandabzeichen
b) Fütterung und Fütterungstechnik
- Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung
- Futtermittel (und Rationsgestaltung)
- Fütterungstechnik
c) Grundlagen der Pferdegesundheit
- Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung
- Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen
- Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
d) Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt, Lehrgangsdauer ca. 30 LE). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf in Verbindung mit einer Prüfung zu anderen Abzeichen im Pferdesport abgehalten werden, nicht jedoch in Verbindung mit einer BV/PLS.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung von einem Richter abgenommen werden.
2. Bei elf oder mehr Prüfungsteilnehmern ist die Prüfung von zwei Richtern oder einem Richter
und einem Prüfer Breitensport oder einem Richter und einem Prüfer eines FN-Anschlussver-
bandes abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission
möglich.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der
Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Das Prüfungsergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei
alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN den "Basispass Pferdekunde" aus.

 

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
150,00 Euro Lehrgansgebühr
  10,70 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten

Leistungsabzeichen

Deutsche Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen sollen bei Vermeidung einer Überforderung den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand entsprechenden Abzeichen mit guten Ergebnissen abzulegen. Es soll auf die erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten.
Das Longierabzeichen wird als Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV), Klasse III (DLA III) und Klasse II (DLAII) vergeben.
Aufgabe der deutschen Longierabzeichen ist es,
- praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Pferdesport, insbesondere
  im Longieren, zu vermitteln und zu überprüfen,
- eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern,
- einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.

Deutsches Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlosssenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel nicht mehr als drei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der
Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das    Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO
Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Erkennen des Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB- Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben
die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbe-
stehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
200,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten



Deutsches Longierabzeichen Klasse III (DLA III)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3602.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlosssenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört
- mindestens 3 Monate im Besitz des DLA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere. Je Prüfung sind pro Pferd in der Regel nicht mehr
als zwei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenabeit. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.
Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Erkennen des Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit
2. Theoretischer Teil
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse A auf folgenden Gebieten zu
prüfen:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für die Durchführung von
Longierabzeichen benannt werden, durchgeführt werden.  Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Jede Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft einen der beiden Richter (mit Zusatzqualifikation).
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die nicht in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,5 erreicht haben, haben
die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbe-
stehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
250,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten

 

Abzeichen Geländereiten

Deutscher Reitpass (DRP)

Der Deutsche Reitpass soll die Mitverantwortung des Reiters in Feld und Wald zum Ausdruck bringen. Das Ausbildungsziel ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.
Aufgabe des Reitpasses ist es:
- das reiterliche Können zu heben,
- den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern,
- das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft,
  Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen,
- für Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten zu sorgen.

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 3102.1
zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung der Prüfung sind:
- eine körperliche und geistige Mindestreife
- ein angemessenes reiterliches Können
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Zugelassene Pferde: 4-jährige und Ältere, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind. Die Anforderungen und die Prüfung sind auf alle Reitweisen abgestimmt.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Praktischer Teil
- Vorbereiten des Pferdes zum Ausritt (Putzen, Zäumen, Satteln)
- Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog Verfassungsprüfung
- Reiten in allen Gangarten, Kolonenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe
- Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z. B. Kletterstelle, Wassereintritt), Straßenüberquerung
- Versorgen des Pferdes bei Rast und Unfall
- auf Wunsch des Bewerbers zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch)
2. Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse der Reitlehre (Sitz, Hilfen, Gangarten)
- Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen)
- reiterliches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf Jagd, Land- und Forstwirtschaft)
- Reiten im Straßenverkehr (Reiten im Verband, Verkehrsregeln)
- Unfallverhütung (z. B. Ausrüstung von Reiter und Pferd, Verladen, Anbinden)
- Erste Hilfe für Reiter und Perd (Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes)
- Rechtsvorschriften (Tierschutzgesetz, Straßenverkehrsrecht, Reiten in Feld und Wald, Tierhalterhaftung und -versicherung)

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen und vom LV bzw. der LK für die Durchführung von
Longierabzeichen benannt werden, durchgeführt werden.  Ein entsprechender Vorbereitungs-
lehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss
mindestens durch einen Trainer C, B oder A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR
- bzw. der Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommission müssen mindestens zwei Personen angehören, entweder zwei Richter oder ein Richter und ein Prüfer Breitensport. Bei zehn oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung von einerm Richter angenommen werden.
2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission.
3. Prüfer und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der
Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden".
2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" erreichen.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines
Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN den Reitpass und das Abzeichen aus.

Mit dem Besitz des Deutschen Reitpass kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen, Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände, dem Reitplatz und im Außengelände reiten. An Trainingsturnieren und Festumzügen teilnehmen!

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
400,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten

Deutscher Reitpass mit Springen    

 


Deutsche Reitabzeichen

Die deutschen Reitabzeichen sollen den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand entsprechende Abzeichen abzulegen. Es soll auf die erhöhten Anfroderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten. Das Reitabzeichen wird als Deutsches Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV), Klasse III (DRA III), Klasse II (DRA II), Klasse I (DRA I) und als Deutsches Reitabzeichen in Gold vergeben.

Aufgabe der deutschen Reitabzeichen ist es,
- praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten im Reitsport zu vermitteln und zu 
  überprüfen,
- eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern,
- einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.
Bei Angaben, die sich auf die Leistungsprüfungsordnung (LPO) beziehenl, gilt die jeweils gültige Fassung. Hinweise zur Aufgabenstellung, Parcoursgestaltung sowie Theoriethemen etc. sind dem jeweiligen Merkblatt (Durchführungshinweise) zu entnehmen.

Deutsches Reitabzeichen Klasse IV

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 3302.1 
zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung der Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes-und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde"
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Dressur
Einzel- und/oder Abteilungsreiten nach Weisung der Richter in Anlehnung an die Klasse E 
(Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen). Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.

2. Teilprüfung Springen
a) Leichter Sitz
b) Stilspringprüfung mit Standardanforderungen Klasse E. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung, ausgedrückt in Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzüge für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss. Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden.

3. Teilprüfung Geländereiten
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitlich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

4. Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse E in jedem der folgenden 
Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre, Grundkenntnisse im Bereich der Koordinations- und Konditionsfähigkeiten
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlicher Verhaltens auf der Straße und in Feld und Wald

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch eine FN-Lehrkraft mindestens Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gem. § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die in den Teilprüfungen Dressur, Springen und Theorie nicht mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Bei zusätzlicher Absolvierung einer Teilprüfung Geländereiten (in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb) wird das DRA IV mit Sonderauszeichnung vergeben, wenn mindestens die Wertnote 5,0 (gem. § 57.1.2 LPO)erreicht wurde. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.

Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Mit dem Besitz des Deutschen Reitabzeichen  kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen, Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände und dem Reitplatz reiten. An Trainingsturnieren und FN-Turnieren, wenn eine Turnierlizenz erteilt wurde, teilnehmen!

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
500,00 Euro Lehrgansgebühr
  16,05 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten


Deutsches Reitabzeichen Klasse III (DRA III)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 3312.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört
- mindestens 3 Monate im Besitz des DRA IV
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

DRA Klasse III

a) Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.

b) Teilprüfung Springen
In Trab und Galopp Reiten im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) im Außengelände, Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzüge für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss. Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden.

c) Teilprüfung Geländereiten
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitlich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt, der zwischen den Klassen E und A liegt, abgeprüft.

d) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse A in jedem der folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

DRA Klasse III (Dressur)

a) Teilprüfung Reiten
- Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft
- in Trab und Galopp Reiten im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) im Außengelände
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO

b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in jedem der folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur und Springen)
- Kenntnisse rund um die Turnierteilnahme am Turniersport   
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

 

 DRA Klasse III (Springen)

a) Teilprüfung Reiten
- Stilspringprüfung Kl. L mit Standardanforderungen
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzug für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss.
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden, Reiten (möglichst) im Außengelände

b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in jedem der folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur und Springen)
- Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

 

DRA Klasse III (Geländereiten)

a) Teilprüfung Reiten
- Stilgeländeritt, der zwischen Klasse A und L liegt (acht bis zehn geländetypische Hindernisse, Strecke ca. 800 m)
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO ohne Abzug für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss.
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden, Reiten im Außengelände

b) Teilprüfung Theorie
Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L in jedem der folgenden Prüfungsgebiete praxisnah zu prüfen:
- erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre (Dressur, Springen und Gelände)Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Prüfungsort, Gebühren
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen.
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer BV/PLS abgehalten werden.
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Prüfungskommission
1. Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.
2. Die LK beruft wenigstens einen der Richter.
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z. B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.

Prüfungsergebnis
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gemäß § 57.1.2 LPO zu bewerten.
2. Bewerber, die in den Teilprüfungen Dressur, Springen und Theorie nicht mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden. Bei zusätzlicher Absolvierung einer Teilprüfung Geländereiten muss mindestens die Wertnote 5,0 (gem. § 57.1.2 LPO) erreicht werden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Antragsvordruck eingetragen werden.
3. Bewerber für das DRA III (Dressur) oder DRA III (Springen) oder DRA III (Geländereiten), die nicht in allen Teilprüfungen die Wertnote 6,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden.

Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.
2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Mit dem Besitz des Deutschen Reitabzeichen  kannst Du an unseren geführten Ausritten teilnehmen, Dir ein Pferd bei uns ausleihen und auf unseren hofeigenem Gelände und dem Reitplatz reiten. An Trainingsturnieren und FN-Turnieren, wenn eine Turnierlizenz erteilt wurde, teilnehmen!

Lehrgangskosten pro Teilnehmer:
600,00 Euro Lehrgansgebühr
  21,40 Euro Abzeichengebühr

Richter- und Prüfkosten alle Teilnehmer
anteilig:
50,00 Euro Genehmigungsgebühr und Porto
       ? Euro Richter- und Fahrtkosten


Anmeldungen für die Kurse werden am Telefon werktags unter 08651/5986
oder 0172-6109738 angenommen, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sind wir wegen
Mittagspause nicht erreichbar.
Oder schicken Sie uns eine Email an anja-fagerer@klingerhof.de